Wie die BRD GmbH uns rechtlich entrechtet & wirtschaftlich melkt

Wie die BRD GmbH uns rechtlich entrechtet & wirtschaftlich melkt

Die gängige Vorstellung von dem Staat, in dem wir leben, gerät bei genauerer Betrachtung ins Wanken. Während uns das Bild eines souveränen Nationalstaates vermittelt wurde, offenbart ein Blick auf die internationalen Märkte eine andere Dynamik: Die „Bundesrepublik Deutschland“ agiert dort unter der D‑U‑N‑S-Nummer 31-480-2591. Diese Registrierung bei Dun & Bradstreet, einer weltweit agierenden Wirtschaftsauskunftei für Unternehmen, wirft die fundamentale Frage auf, ob wir es hier mit einem Staat im klassischen Sinne oder mit einem am Weltmarkt teilnehmenden Firmenkonstrukt zu tun haben.

Diese geschäftsmäßige Ausrichtung spiegelt sich in der Struktur der Finanzagentur des Bundes wider. Als GmbH organisiert, übernimmt sie die zentrale Schuldenverwaltung und führt Finanzgeschäfte unter rein wirtschaftlichen Geschäftsbedingungen aus. Es ist eine Entwicklung, die stutzig machen muss: Weshalb bedarf ein völkerrechtlich souveräner Staat einer Umsatzsteuer-ID, einer D‑U‑N‑S-Kennung oder einer privatrechtlich organisierten GmbH zur Verwaltung seiner Finanzen? Die Antwort liegt für kritische Beobachter nahe: Ein klassischer Staat benötigt diese Instrumente nicht – es sei denn, sein Wesenskern ist der eines verwalteten Firmenkonstrukts.

Der Ursprung dieser Situation findet sich in der ungeklärten Rechtslage nach 1945. Bis heute wurde kein offizieller Friedensvertrag unterzeichnet. Stattdessen basierte der Aufbau der Bundesrepublik auf den SHAEF-Gesetzen und den Verwaltungsstrukturen der Alliierten. Was oft als volle Souveränität wahrgenommen wird, erweist sich bei juristischer Prüfung eher als ein fortgesetzter Treuhandbetrieb, der die einstigen Besatzungszonen unter dem Deckmantel staatlicher Institutionen weiter verwaltet.

Diese Erosion nationaler Eigenständigkeit setzt sich in der Gegenwart fort. Durch die tiefe Einbindung in EU-Verträge, den Verzicht auf die nationale Währungshoheit und die Unterwerfung unter supranationale Regelwerke wie den ESM, die WHO oder die NATO, wird die Fiktion des unabhängigen Nationalstaats zunehmend entlarvt.

Letztlich zeigt sich die Bundesrepublik Deutschland weniger als Staat im traditionellen völkerrechtlichen Sinn, sondern vielmehr als eine Verwaltungseinheit mit kommerziellem Außenauftritt. In diesem globalen Geflecht aus Konzernstrukturen läuft der Einzelne Gefahr, nicht mehr als Bürger, sondern lediglich als Vertragspartei wider Willen wahrgenommen zu werden.

Die Transformation des Individuums: Vom Bürger zum juristischen Asset

Hinter der wohlgeordneten Fassade unserer staatlichen Institutionen – den Wahlen, den Ämtern und dem Bundestag – verbirgt sich bei genauerer Analyse eine fundamentale Verschiebung der Identität. Wer die Strukturen hinterfragt, erkennt, dass das Individuum hier nicht als souveräner Bürger eines Staates agiert, sondern vielmehr als „Personal“ innerhalb eines komplexen Firmenkonstrukts geführt wird.

Ein zentrales Indiz für diesen Status ist der „Personalausweis“. Dessen Bezeichnung ist kein etymologischer Zufall, sondern verweist auf die Registrierung des Einzelnen als juristische Person. Hier wird die Trennung vollzogen: Der lebendige Mensch tritt hinter eine rein funktionale Vertragseinheit des Handelsrechts zurück. Das Ursprungsdokument dieser Fiktion ist die Geburtsurkunde. Sie fungiert als Gründungsurkunde eines Treuhandkontos, was sich auch grafisch manifestiert: Die Verwendung von GROSSBUCHSTABEN bei der Namensnennung ist kein Designfehler, sondern die systemische Kennzeichnung einer juristischen Fiktion.

Durch das Geburtsdokument wird der Mensch als handelsfähiges Asset in das System eingegliedert. Jedem Individuum wird so eine „natürliche Person“ zugewiesen, die als Kanal für Energie, Arbeitskraft, Steuerlast und Identität dient. In diesem Gefüge agiert die Bundesrepublik nicht als klassischer Staat, sondern in der Rolle eines Treuhänders. Der Mensch wird dabei – oft ohne explizite Zustimmung – zum Bürgen für diese künstlich erschaffene, verwaltete Person.

Diese kommerzielle Ausrichtung spiegelt sich konsequent im geltenden Rechtsrahmen wider. Die Normen, die den Einzelnen binden, entstammen überwiegend dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB) – beides Regelwerke des Privatrechts. Eine hoheitliche Basis im Sinne des Völkerrechts oder echter Souveränität ist hier kaum auszumachen. Konsequenterweise erscheinen auch die Gerichte in diesem Licht: weniger als Organe staatlicher Autorität, sondern vielmehr als im Handelsregister eingetragene Unternehmen, die prozessual mit Aktenzeichen handeln, statt hoheitliches Recht zu sprechen.

Die Beweise: Strukturelle Indizien einer kommerziellen Verwaltung

Wer die These einer staatlichen Firmenstruktur als bloße Spekulation abtut, übersieht die öffentlich zugänglichen Fakten. Die Beweise finden sich nicht im Verborgenen, sondern sind in internationalen Datenbanken, Handelsregistern und auf Regierungsportalen klar dokumentiert. Es ist eine Struktur, die sich demjenigen offenbart, der bereit ist, hinter die Kulissen der staatlichen Semantik zu blicken.

Die D‑U‑N‑S-Registrierung: Behörden im Wirtschaftsregister

Ein zentrales Indiz ist die Verwendung der D‑U‑N‑S®-Nummer (Data Universal Numbering System). Dieser Identifikationscode wird weltweit von Dun & Bradstreet ausschließlich für Unternehmen vergeben, um deren Kreditwürdigkeit und Geschäftsaktivitäten abzubilden. Bemerkenswerterweise finden sich dort zahlreiche Institutionen, die wir gemeinhin als hoheitlich wahrnehmen:

  • Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (D‑U‑N‑S: 31-480-2591)
  • Das Bundesministerium der Finanzen und der Deutsche Bundestag
  • Landespolizeibehörden sowie zahlreiche Amtsgerichte
  • Sozialkassen, Jobcenter und der Beitragsservice (GEZ)

Dass diese Institutionen als Firmen gelistet sind, legt den Schluss nahe, dass sie im internationalen Kontext primär als Wirtschaftssubjekte und weniger als hoheitliche Organe agieren.

Fiskalische Merkmale und kommerzielle Identität

Warum benötigt ein souveräner Staat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wie die DE122119035) oder agiert in Form einer GmbH? In der klassischen Staatslehre ist ein Staat der Schöpfer des Geldes und des Rechts, nicht ein umsatzsteuerpflichtiger Teilnehmer am Markt mit Haftungsbeschränkung und Geschäftsführung.

Weitere Belege für diesen kommerziellen Charakter finden sich bei:

  • Der Deutschen Rentenversicherung Bund, die über eine eigene Steuernummer verfügt und nach kaufmännischen Grundsätzen bilanziert.
  • Der Bundesbank, die faktisch als eigenständige Firma und nicht als unmittelbares Staatsorgan fungiert.
  • Den Gerichten, die zunehmend mit „Servicegesellschaften“ verflochten sind – ein Modell, das eher an modernes Verwaltungsmanagement als an unabhängige Rechtsprechung erinnert.

Semiotik der Macht: Logos statt Siegel

Ein deutlicher Hinweis auf den Charakter einer Organisation ist ihre Symbolik. Während echte Staaten durch amtliche Siegel autorisiert werden, nutzt die Bundesrepublik verstärkt Logos. Dieser Wechsel in der visuellen Kommunikation unterstreicht den Übergang zum Corporate Design einer Verwaltungseinheit.

Dies korrespondiert mit der Rechtsgrundlage: Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde, im Gegensatz zu einer echten Verfassung, nie durch ein Referendum vom Volk ratifiziert. In der Praxis scheint das Vertragsrecht das Verfassungsrecht verdrängt zu haben, wobei das Individuum lediglich als „Vertragseinheit“ innerhalb eines globalen Systems behandelt wird.

Die Staatsangehörigkeit als Sprachregelung

Selbst die Identitätsdokumente werfen Fragen auf. Der Eintrag zur Staatsangehörigkeit lautet schlicht „Deutsch“. Völkerrechtlich ist „Deutsch“ jedoch eine Sprachbezeichnung und kein Staat. Es fehlt der Bezug zu einem völkerrechtlich definierten Subjekt wie etwa einem Bundesstaat (z. B. Preußen) oder einem souveränen deutschen Gesamtstaat. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine „Verstaatlichung“ im Sinne einer administrativen Erfassung stattgefunden hat, die die echte Staatszugehörigkeit ersetzt.

Die Entmystifizierung der Macht: Vom Untertan zum souveränen Menschen

Nachdem wir die strukturellen Merkmale – von der D-U-N-S-Nummer bis zur Umwandlung des Menschen in ein administratives Asset – beleuchtet haben, drängt sich eine fundamentale Erkenntnis auf: Das, was wir als „Staat“ und unantastbare Autorität wahrnehmen, ist bei Licht betrachtet eine sorgfältig inszenierte Simulation. Wir befinden uns nicht in einem hoheitlichen Rechtsraum, der auf dem Gemeinwohl basiert, sondern in einem globalen Handelsgeflecht, das sich lediglich der Symbole staatlicher Macht bedient.

Die Illusion des Gehorsams

Die Macht dieses Systems beruht auf einer einzigen Prämisse: der stillschweigenden Annahme, dass wir verpflichtet sind, uns seinen Regeln zu beugen. Doch wenn die Bundesrepublik Deutschland als Treuhandkonstrukt und kommerzielles Unternehmen agiert, unterliegt jede Interaktion mit ihr dem Vertragsrecht. Ein Vertrag erfordert jedoch zwei wesentliche Elemente: Transparenz und eine freiwillige, informierte Zustimmung.

Wer erkennt, dass er durch Täuschung – etwa über die Konstruktion der „juristischen Person“ in Versalien – in ein Bürgschaftsverhältnis gedrängt wurde, bricht die moralische und faktische Grundlage dieses Gehorsams. Eine Firma hat keine hoheitliche Gewalt über einen lebendigen Menschen, es sei denn, dieser akzeptiert die Rolle des „Personals“.

Das Ende der Unterwerfung

Die Erkenntnis ist der erste Schritt zur Souveränität. Wenn der Staat lediglich „Show“ ist – ein kommerzielles Theater mit Aktenzeichen, Logos und Geschäftsbedingungen –, dann verliert die Drohkulisse ihre Wirkung. Wir brauchen uns einem System nicht mehr zu beugen, das:

  • seine Legitimation nur aus unratifizierten Grundgesetzen bezieht,
  • Menschen als verwaltbare Ressourcen (Assets) bilanziert,
  • und hoheitliches Recht durch privatrechtliche Geschäftsbedingungen ersetzt hat.

Fazit: Die Rückkehr zum Menschen

Wir stehen an einem Punkt, an dem die Maske der staatlichen Autorität fällt. Die Belege liegen offen dar. Es ist Zeit, die Verantwortung für die eigene Existenz aus den Händen eines Treuhänders zurückzufordern. Wer aufhört, die Fiktion seiner „juristischen Person“ zu nähren, entzieht dem Firmenkonstrukt die energetische Basis.

Die wahre Souveränität liegt nicht in der Erlaubnis eines Amtes, sondern in der bewussten Entscheidung des lebendigen Menschen, sich nicht länger einer kommerziellen Verwaltung unterzuordnen. Das System hat nur so viel Macht, wie wir ihm durch unseren Glauben an seine Echtheit verleihen. Es ist Zeit, den Vorhang beiseite zu schieben und als das aufzutreten, was wir wirklich sind: keine Vertragseinheiten, sondern freie, selbstbestimmte Wesen.


Praxis der Souveränität: Die Konfrontation mit der administrativen Fiktion

Die theoretische Erkenntnis über den Charakter der Bundesrepublik verlangt nach einer praktischen Konsequenz. Wenn Sie in juristische Auseinandersetzungen mit sogenannten Ämtern und Behörden geraten, ist der Moment gekommen, die systemische Maskerade offen zu adressieren. Es geht darum, den Institutionen unmissverständlich aufzuzeigen, dass die Grundlage für einen einseitigen Gehorsam erloschen ist, sobald der kommerzielle Charakter der Verwaltung entlarvt wurde.

In Ihrer Korrespondenz können Sie Ihre Position auf die folgenden Kernpunkte stützen, um die Mitwirkung an einem bloßen Handelskonstrukt aufzukündigen und Ihre Souveränität geltend zu machen:

1. Vorbehalt der Selbstbestimmung (Art. 146 GG / UN-Charta Art. 1 Abs. 2)

Die Bundesrepublik besitzt keine originäre Verfassung – das Grundgesetz ist ein Provisorium (Art. 146 GG), in Kraft „bis das deutsche Volk sich eine Verfassung in freier Entscheidung gibt“.

Das ist nie geschehen.

→ Dein Einwand: fehlende legitime Verfassungsgrundlage.


2. Fortbestehen des Besatzungsstatus

Die BRD ist kein souveräner Staat, sondern eine Verwaltung unter Kontrolle der Alliierten.

  • SHAEF-Gesetze sind nie aufgehoben worden.
  • Feindstaatenklauseln in der UN-Charta (Art. 53, 107) gelten weiter.
  • Kein Friedensvertrag, kein Austritt aus dem Besatzungsrecht.

→ Dein Einwand: keine hoheitliche Legitimation der Justiz.


3. Handeln als Firma – nicht als Staat

Viele Gerichte, Behörden und Ämter agieren de facto als registrierte Firmen (z. B. im UPIK-System).

Keine hoheitlichen Siegel, kein Beamtenstatus im Rechtssinn, keine Unterschriften mit Haftung.

→ Dein Einwand: Privatrechtliches Handeln unter kommerziellem Deckmantel.


4. Eigenverantwortung & Ablehnung stillschweigender Verträge

Du kannst dich auf das Naturrecht und dein Recht auf Nichtteilnahme an stillschweigenden Verträgen berufen.

BRD-Vertragsverhältnisse (z. B. Ausweis, Steuern, Sozialrecht) beruhen auf Einwilligung durch Nutzung.

Du kannst deine Einwilligung aktiv widerrufen.

→ Dein Einwand: Du hast keine freiwillige Vertragsbindung akzeptiert.


Wichtig zur Umsetzung:

  • Keine Floskeln wie „ich bin Mensch, keine Person“ – juristisch irrelevant ohne Substanz.
  • Beziehe dich auf konkrete Artikel, Dokumente, historische Fakten.
  • Widersprich sachlich, mit klarer Zurückweisung der Gerichtsbarkeit – nicht emotional.

Fazit:

Du kannst widersprechen mit Verweis auf:

  • fehlende völkerrechtliche Souveränität
  • fehlende verfassungsmäßige Legitimation
  • Handelsrecht statt Völkerrecht
  • aktive Ablehnung stillschweigender Zustimmung
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